Neue Absatzmärkte erschließen

Go International Förderprogramm

Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Internationalisierung – mit dem Programm „Go International“. Erfahren Sie, wer gefördert wird, welche Maßnahmen unterstützt werden und wie Sie davon profitieren können.

Mit staatlicher Förderung neue Absatzmärkte erschließen

Go International  Förderprogramm

Sie möchten Ihre Produkte oder Dienstleistungen international positionieren und neue Absatzmärkte erschließen? Das Förderprogramm „Go International“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Bayern gezielt beim Einstieg in neue Auslandsmärkte – mit finanzieller Förderung für Maßnahmen wie Messeauftritte, Marketing, Beratung oder Schulung.

Das Besondere: Sie erhalten bis zu 30.000 € Förderung pro Zielland – unkompliziert beantragbar über Ihre IHK oder Handwerkskammer.
Wir von eviom begleiten Sie als Umsetzungspartner bei der strategischen Planung und professionellen Realisierung Ihrer internationalen Maßnahmen.

Gefördert durch

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind bayerische Unternehmen, die:

  • weniger als 250 Mitarbeitende haben,

  • einen Jahresumsatz < 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme < 43 Mio. € aufweisen,

  • ihren Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Bayern haben,

  • sich nicht in wirtschaftlicher Schieflage befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Erschließung von bis zu zwei neuen Auslandsmärkten. Dazu zählen u. a.:

  • Messeauftritte im Ausland

  • Marketingmaßnahmen wie Websites, Flyer oder Online-Werbung

  • Beratung & Schulung, z. B. zu Zoll, Sprache oder Zielmarkt-Kultur

  • Zertifizierungen (z. B. CE, Markenanmeldung)

  • Übersetzungs- und Dolmetschleistungen

Förderhöhe: Bis zu 30.000 € pro Zielland, je nach Region mit einer Förderquote von 30 % bis 40 %.

Antragstellung

Als erfahrene Digital Marketing Agentur unterstützen wir Sie bei:

  • Strategie & Maßnahmenplanung für Ihre Zielmärkte

  • Content-Entwicklung & Übersetzungen

  • Online-Marketing-Kampagnen (SEA, SEO, Social Media)

  • Messekommunikation & Leadgenerierung

  • Reporting & Performance-Messung

Hinweis: Wir übernehmen nicht die Antragsstellung – aber wir sorgen dafür, dass Ihre geförderten Maßnahmen wirkungsvoll und professionell umgesetzt werden.

Hinweis

„Go International“ ist ein Förderprogramm der EU und des Freistaats Bayern im Rahmen des EFRE-Programms „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung 2021–2027“.

Die vollständigen Förderbestimmungen finden Sie unter www.efre-bayern.de und https://go-international.de/

Wichtige FAQ im Überblick

Häufige Fragen zu “Go International”

1. Wo finde ich die Antragsformulare für „Go International“?
Die offiziellen Formulare für die Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms „Go International“ stehen Ihnen auf der Website der BIHK Service GmbH – Außenwirtschaftszentrum Bayern zur Verfügung. Dort erhalten Sie alle notwendigen Unterlagen für die Einreichung.

2. Wie läuft die Auszahlung der Fördermittel ab?
Die Fördergelder werden einmalig und ausschließlich nach Abschluss der bewilligten Maßnahmen ausbezahlt. Voraussetzung dafür ist ein vollständiger Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht, einer detaillierten Auflistung der zugeordneten Ausgaben und Einnahmen sowie einer Gesamtausgabenübersicht.

3. Wann erfolgt die Auszahlung nach Einreichung der Unterlagen?
Nach Übermittlung aller geforderten Dokumente an die BIHK Service GmbH prüft diese die Unterlagen. Das Ergebnis dieser Prüfung erhalten Sie schriftlich in Form eines Auszahlungsbescheids. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt anschließend innerhalb von maximal 80 Tagen nach vollständiger Einreichung.

4. Werden Reise- und Bewirtungskosten im Rahmen der Förderung übernommen?
Nein, Ausgaben für Geschäftsreisen, Hotelübernachtungen oder Bewirtung fallen nicht unter die förderfähigen Maßnahmen und können daher nicht über das „Go International“-Programm bezuschusst werden.

5. Können Maßnahmen nachträglich geändert oder ergänzt werden?
Ja, Änderungen des ursprünglich genehmigten Maßnahmen- und Kostenplans sind möglich, sofern vor Beginn der geänderten Maßnahme ein Änderungsantrag bei der BIHK Service GmbH gestellt und genehmigt wird. Es sind pro Zielland maximal zwei Änderungsanträge zulässig. Wichtig: Nur Maßnahmen, die im Zuwendungsbescheid aufgeführt sind, sind förderfähig – Änderungen müssen daher zwingend gemeldet werden.

Jetzt beraten lassen

Sie planen eine Internationalisierung und möchten Fördermittel nutzen?

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch – wir zeigen Ihnen, wie Sie „Go International“ strategisch einsetzen können, um Ihre Auslandsmärkte erfolgreich zu erschließen.

Nils
Nils Horstmann

Geschäftsführer

Telefon: +49 89 / 99 82 71 8 00
Fax: +49 89 / 99 82 71 8 99
Email: nh@eviom.com

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